Das zahlt Ihre Krankenkasse
Zum 1. November 2013 wurde die Förderung für Hörgeräte durch die gesetzlichen Krankenkassen erhöht.
Sie können bei einer vollständigen Versorgung für beide Ohren insgesamt eine
Zuzahlung in Höhe von bis zu 1.500 Euro erhalten. Dabei variieren die Zuzahlungen der Krankenkassen. Derzeit liegen die Preise nach Abzug aller Förderungen zwischen 10 Euro bei einem Kassengerät und 2.000 Euro für ein Hörgerät im Premiumbereich.
Am besten lassen Sie sich von uns beraten -
kostenlos und unverbindlich. Wir geben Ihnen eine Empfehlung für Ihre optimale Hörgeräteversorgung und informieren Sie transparent über die Kosten, alle Leistungen die Ihnen zustehen und übernehmen für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Rufen Sie uns an unter
Telefon 0 34 96/30 91 91 und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch.